FACHBEGRIFFE

FACHBEGRIFFE

Alleinauftrag: Vertragliche Verpflichtung des Eigentümers, keinen weiteren Makler mit der Vermietung oder demVerkauf seines Eigentums zu beauftragen. Der Eigentümer kann indes auch selbst aktiv tätig werden. Der qualifizierte Alleinauftrag wiederum unterscheidet sich jedoch in diesem Punkt deutlich. Hierbei obliegt dem Makler das alleinige Recht, das betreffende Eigentum zu vermieten oder zu veräußern, ohne dass der Eigentümer selbst aktiv tätig werden darf. 

Courtage: Vermittlungsgebühr, die der beauftragte Makler erhält, wenn er eine Wohnung oder ein Haus vermietet oderverkauft hat und es folglich zu einem Vertragsabschluss gekommen ist.Die Gebühr ist nur bei Erfolg zu zahlen. (Vgl. Maklergebühr/Provision)

Energieausweis: Dokument, das über den Energiekennwert eines Hauses Aufschluss gibt.Grundsätzlich ist zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis zu unterscheiden. Beim Energiebedarfsausweis wird der Heizenergiebedarf anhand von Normwerten rechnerisch ermittelt.Dazu fließen die errechneten Werte bestimmter Bauteile des Hauses sowie der Heizungsanlagentechnik in die Gesamt-bilanz ein. Daraus ergibt sich letztlich der Energiekennwert in kW/h pro Quadratmeter und Jahr, der auf einer Farbskalagrafisch dargestellt wird.

Der Energieverbrauchsausweis spiegelt die Energieeffizienz anhand des tatsächlichen Verbrauchs wider. Dazu wird der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten drei Heizperioden ermittelt und durch die Wohnflächedividiert. Dieser Energiekennwert in kW/h pro Quadratmeter/Jahr wird ebenfalls auf einer Farbskala grafisch dargestellt.

Die Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Geldwäschegesetz: Immobilienmakler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Personalien von Käufern und Verkäufernfestzustellen und zu überprüfen. Verdachtsfälle, z. B. bei angebotenen Barzahlungen, müssen angezeigt werden.

IVD: Immobilienverband Deutschland (IVD), Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V., der von den früheren Verbänden VDM und RDM gegründet wurde. Neben dem Bundesverband gibt es auch mehrere Landeverbände, z. B. den IVD-West.

Kaution: Sicherheitszahlung in Höhe von zwei bis max. drei Monatsmieten (Kaltmiete ohne Vorauszahlungen).Der Vermieter legt das Geld auf einem Sparbuch an und erstattet die Kaution zzgl. Zinsen nach Beendigung des Miet-verhältnisses, wenn das Mietobjekt bei Wohnungsübergabe dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht.Maklergebühr: Vermittlungsgebühr, die der beauftragte Makler erhält, wenn er eine Wohnung oder ein Haus vermietet oder verkauft hat und es folglich zu einem Vertragsabschluss gekommen ist.Die Gebühr ist nur bei Erfolg zu zahlen. (Vgl. Courtage/Provision)Provision: siehe Courtage/Maklergebühr

Provision: siehe Courtage/Maklergebühr

Übergabeprotokoll: Hierin werden festgestellte Mängel festgehalten, um rechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen.Wenn z. B. der Mieter bei Übergabe des Mietobjekts einen Mangel akzeptiert und dieser im Übergabeprotokoll vermerktist, kann er später nicht mehr wegen dieses Mangels die Miete mindern. Anders verhält es sich, wenn der Mieter keineMöglichkeit hatte, bei seinem Einzug einen Mangel zu bemerken. Dann ist er durchaus zur Mietminderung berechtigtund kann darüber hinaus Nachbesserung verlangen. 

Verwaltung: Umfassende Betreuung eines Hauses oder einer Eigentumsanlage, z. B. durch Beauftragung und Beaufsichtigung von Reparaturen, Kontrolle der eingegangen Miet- oder Hausgeldzahlungen nebst Mahnwesen, erstellen der Jahresabrechnung, Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentumsanlagen) und vieles mehr.

Tel.: 0209/2 30 64
Fax: 0209/2 46 45
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